Kostenübernahme
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Fahrten, wenn Sie aus zwingenden medizinschen Gründen notwendig ist:
- Leistungen, die stationär erbracht werden
- Entlassungsfahrten aus dem Krankenhaus
- Fahrten zu einer ambulanten Krankenhausbehandlung sowie bei Fahrten zu einer vor-oder nachstationären Behandlung oder einer Operation im Krankenhaus wenn dadurch eine stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird
- Ambulante Behandlungen beim Arzt, wenn der Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt oder das Merkzeichen aG, BI oder H. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung bescheinigt werden.
Serienfahrten zum Beispiel zur Dialyse, Chemo oder Bestrahlungsfahrten müssen vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Um die Fahrten mit der Krankenkasse abrechnen zu können benötigen wir von Ihrem Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung.
Gerne sind wir Ihnen auch bei dem Genehmigungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse behilflich.
Liegt keine Zuzahlungsbefreiung (Befreiungsausweis) vor, wird pro Fahrt eine Zuzahlung von 10% der Fahrtkosten fällig, das heißt mindestens 5€ und maximal 10 €.